Im Rahmen der Förderprogramme "Heizungstausch" und "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" können Bremerinnen und Bremer noch bis zum 31. August 2025 einen Antrag auf Landesförderung stellen. Die Senatorin setzt damit einen Beschluss des Senates um, nach dem Förderprogrammen vom Bund konsequent Vorrang eingeräumt werden soll. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Entlastung des Bremischen Landeshaushaltes.