Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
fachtechnische Kontrollen bei Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen und Feststellung von entwässerungstechnischen Mängeln
Durchführung von Rohbau- und Schlussabnahmen der Grundstücksentwässerungs-anlagen
Überprüfung des Vollzugs von Verfügungen
Ortsbesichtigungen zur Überprüfung von Beschwerden
Entwässerungstechnische Beratung der Bauherren und Architekten vor Ort
Vorbereitung von Gebührenbescheiden, Schriftwechsel, Aktenrecherchen etc.