Seit Januar 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Meldung für den Ausbildungsfonds abzugeben. Der Versand der Bescheide über Einzahlungen in den Fonds beziehungsweise Auszahlungen aus dem Fonds wird in diesem Jahr zunächst ausschließlich postalisch erfolgen. Darüber informierte die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration am Mittwoch (21. Mai 2025) die Mitglieder des Verwaltungsrats.