Bremen und dem Saarland werden seit 2020 jährlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt gewährt. Dafür müssen beide Länder ihre Sanierungsverpflichtungen einhalten. Dazu gehört eine im Ländervergleich strengere Neuverschuldungsbegrenzung. Diese Vorgabe hat Bremen vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des Bundesfinanzministeriums im Haushaltsjahr 2025 eingehalten.