Die Freie Hansestadt Bremen erhöht die Dienst-, Beamtenversorgungs- und Anwärterbezüge seiner Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent. Das sieht ein nun beschlossener Gesetzentwurf vor. Damit erfüllt das Land die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die damit einhergehende finanzielle Belastung macht einen Nachtragshaushalt notwendig. Die Senatorinnen und Senatoren werden von diesen Nachzahlungen dauerhaft ausgenommen.