Vereinfachungen bei den Sozialgesetzen und Verwaltungsverfahren, Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen und insgesamt mehr Digitalisierung: Das sind Kernpunkte, wenn es darum geht, die Sozialverwaltung zu entlasten und Strukturen schlanker zu machen. Der Bundesrat hat heute (6. März 2026) beschlossen, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialverwaltung vorzulegen. Der entsprechenden Initiative aus Hamburg ist Bremen beigetreten.