Bremen und das Saarland sollen nach der jüngsten Änderung der Schuldenbremse künftig wie alle anderen Länder auch den neuen strukturellen Verschuldungsspielraum der Länder nutzen dürfen, der mit der im März erfolgten Änderung des Grundgesetzes verbunden ist. Dafür ist eine Anpassung des Sanierungshilfengesetzes nötig, die das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht hat.