Die Übernahme der Investitionskosten von Krankenhäusern, unabhängig vom Krankenhausträger, ist eine Aufgabe, die bei den Bundesländern liegt. Darüber leisten die Bundesländer einen Beitrag zur Sicherung der stationären Versorgung. Neben den Mitteln, die über das Krankenhausinvestitionsprogramm 2023 zur Verfügung gestellt werden, stellt die Freie Hansestadt Bremen weitere Sondermittel bereit.