Der Senat hat eine Novelle zu haushaltsrechtlichen Vorschriften auf den Weg gebracht. Damit wird die Landeshaushaltsordnung an die neue Verschuldungsmöglichkeit angepasst, die sich aus der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse vom März dieses Jahres ergibt. Zugleich wird das Finanzzuweisungsgesetz geändert, damit auch die beiden Stadtgemeinden von den erweiterten finanziellen Spielräumen profitieren.