Der Senat hat heute (18. November 2025) die neue Mietenbegrenzungsverordnung beschlossen. Damit gilt die Mietpreisbremse für die Stadtgemeinde Bremen ab dem 1. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2029 unverändert fort. Die Miete darf bei Wiedervermietungen weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.