Bremer Erklärung "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beibehalten und angemessen ausgestalten" vom 04.05.2026
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der
Länder empfiehlt daher Bund und Ländern, das Instrument der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht alleine auf „finanziell bedeutende Investitionen“ zu
beschränken, sondern in seiner bisherigen Breite beizubehalten, jedoch angemessen
auszugestalten, um die Anwendung zu erleichtern.