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Bremer Erklärung "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beibehalten und angemessen ausgestalten" vom 04.05.2026

Bremer Erklärung "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beibehalten und angemessen ausgestalten" vom 04.05.2026

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der
Länder empfiehlt daher Bund und Ländern, das Instrument der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht alleine auf „finanziell bedeutende Investitionen“ zu
beschränken, sondern in seiner bisherigen Breite beizubehalten, jedoch angemessen
auszugestalten, um die Anwendung zu erleichtern.

Ressort
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen
Verantwortliche Stelle
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen
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