Mit einer Grundgesetzänderung noch vor Bildung der neuen Bundesregierung hat der Bundestag den Ländern die gleichen Verschuldungsmöglichkeiten eingeräumt wie dem Bund. Ziel der Grundgesetzänderung war, dass die Länder insgesamt Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen dürfen.