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Bundesregierung bringt notwendige Änderung des Sanierungshilfengesetzes auf den Weg

Mit einer Grundgesetzänderung noch vor Bildung der neuen Bundesregierung hat der Bundestag den Ländern die gleichen Verschuldungsmöglichkeiten eingeräumt wie dem Bund. Ziel der Grundgesetzänderung war, dass die Länder insgesamt Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen dürfen.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
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