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Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde im Zusammenhang mit dem Verbot der Hells Angels MC Charter Bremen zurück
Innensenator Ulrich Mäurer: "Der Gerichtsbeschluss ist deutlich und bestätigt unsere Verbotsverfügung von 2013 erneut"
Im Zusammenhang mit dem Verbot der Hells Angels MC Charter Bremen hat in dieser Woche das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde zurückgewiesen. Geklagt hatte ein ehemaliges Mitglied des nicht eingetragenen Vereins, den der Senator für Inneres und Sport bereits 2013 verboten hatte.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle