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Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz von Smart Meter zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs durch einheitliche Regelungen schützen

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023

Kurzbeschreibung

Die voranschreitende technische Entwicklung der Funkmesstechnik (Smart Meter) ermöglicht eine immer weitergehende Erhebung und Auswertung von Daten des Wasser‐, Strom‐ und Wärmeverbrauchs in Privathaushalten. Anders als für den Strom‐und Wärmeverbrauch fehlen jedoch bisher für funkbasierte Kaltwasserzähler bundesweit geltende einheitliche datenschutzrechtliche Grundlagen und Schutzvorschriften, die den Einsatz und das Auswerten der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern mittels dieser Zähler reglementieren.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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