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Umsetzung

Welche technischen Aspekte sind wichtig?

Technische Voraussetzung für die Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung ist die Bereitstellung in Form von Rohdaten. Auf dieser Basis sollen mobile und webbasierte Anwendungen durch Dritte entwickelt werden.

Empfehlungen

Rohdaten: Rohdaten/Primärdaten liegen vor, solange die erhobenen Daten nicht akkumuliert oder bewertet wurden, also in dem Format und Zustand wie sie erhoben wurden zur Verfügung stehen. Im Einzelfall können die Daten bereits bearbeitet sein, um sie handhabbar zu machen oder um rechtliche Vorgaben (z.B. Datenschutz, Statistikgeheimnis) zu erfüllen. Eine Vereinfachung oder Kürzung der Daten jenseits rechtlicher Vorgaben ist nicht notwendig.

Bereitstellung: Sie haben viele Möglichkeiten, um Daten im Internet verfügbar zu machen. So können Daten auf Webseiten (HTML) angezeigt werden (was in der Regel keine optimale Maschinenlesbarkeit gewährleistet), per Dateidownload abrufbar sein oder in Form einer Programmierschnittstelle (API) verfügbar gemacht werden.

  • Für die Anwendungsentwicklung ist die Bereitstellung als Dateidownload am besten geeignet. Die Dateien sollten ohne Anmelde- oder Auswahlformular unter einer Webadresse bereit stehen und in unkomprimiertem Format abrufbar sein.
  • Programmierschnittstellen (APIs) können eine sinnvolle Erweiterung des Angebots darstellen, erfordern jedoch einen höheren Aufwand. Eine Ausnahme stellen Geodienste dar, die in der Regel bereits in OGC-kompatiblen Diensten vorliegen.

Welche rechtlichen Aspekte sind wichtig?

Nutzungsbedingungen (Lizenzen) sind oft komplex und in einer Sprache geschrieben, die von vielen Menschen nicht verstanden wird. Dabei betreffen diese oft entscheidende Rechte und Pflichten, etwa ob,
wie und für welche Zwecke man einen bestimmten Datensatz nutzen kann.

Empfehlungen Im Rahmen des Wettbewerbs kommt ausschließlich die Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 zur Anwendung. Sie erlaubt eine freie Weiterverwendung und Weiterverbreitung der Daten, für jegliche Zwecke unter der Bedingung einer Quellenangabe. Dritte dürfen

  • das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen,
  • Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen sowie
  • das Werk kommerziell nutzen.

Die Nutzer müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Verweisen Sie auf die Lizenz als "CC-BY 3.0" mit einem Link auf den vollständigen Text3. Diese Lizenz findet bereits in anderen Ländern Anwendung für offene Behördendaten und sichert eine hohe Kompatibilität mit anderen Lizenzen, zum Beispiel mit der britischen Open Government Data License. Im Übrigen darf die Weiterverwendung und Weiterverbreitung der zur Verfügung gestellten Daten gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.