Die [ABK DSK;Datenschutzkonferenz] betont vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die bundesweite Einführung komplexer Datenanalyseverfahren in den Polizeibehörden, dass der Einsatz dieser Instrumente spezifischer Rechtsgrundlagen bedarf. Die Verfahren müssen verfassungskonform ausgestaltet sein und die digitale Souveränität des Staates wahren. In dem IT-Großprojekt P20 der Polizeibehörden von Bund und Ländern sieht die DSK die Möglichkeit, datenschutzkonforme und kontrollierbare Lösungen auf Open-Source-Basis zu entwickeln.