Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 16. Juni 2025 eine Entschließung zum Verhältnis von innerer Sicherheit und Freiheit verabschiedet. Die DSK betont angesichts der aktuellen Debatte um die Novellierung verschiedener Sicherheitsgesetze, dass ein starker Datenschutz kein Selbstzweck, sondern ein wesentliches Element des Rechtsstaats und die Voraussetzung für Sicherheit und Freiheit ist.