Zum 31. Dezember 2022 läuft die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Paragrafen 20 a des Infektionsschutzgesetzes aus. In Folge dessen werden sämtliche Prüfverfahren beim Gesundheitsamt Bremen beendet und alle erhobenen, personenbezogenen Daten gelöscht.