Die Gewichtung von Examensnoten im Rahmen des Eignungsvergleichs von Bewerbern, die sämtliche Einstellungsvoraussetzungen des § 116 Abs. 3 BremBG erfüllen, fällt bei der Besetzung einer W2-Professur an einer Hochschule in den Kernbereich des Beurteilungss
Die Gewichtung von Examensnoten im Rahmen des Eignungsvergleichs von Bewerbern, die sämtliche Einstellungsvoraussetzungen des § 116 Abs. 3 BremBG erfüllen, fällt bei der Besetzung einer W2-Professur an einer Hochschule in den Kernbereich des Beurteilungss