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Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 26. März 2025

Eine Demokratie beweist ihre Stärke dann, wenn sie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch angesichts großer Herausforderungen gewährleistet. Zu diesen Grundrechten zählt auch das Recht auf Datenschutz, das sich angesichts der fortschreitenden Digitalisierung zu einem zentralen Grundrecht entwickelt. Datenschutz wirkt nicht nur als informationelle Selbstbestimmung, sondern ist auch Basis für freie Meinungsäußerung und politische Partizipation.

Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz
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