Am gestrigen Dienstag (5. November 2023) entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache "Deutsche Wohnen SE", dass die Verhängung von Geldbußen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen Unternehmen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind, nicht davon abhängt, dass die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zuvor festgestellt hat, dass eine oder mehrere identifizierte natürliche Personen gegen die DSGVO verstoßen haben.