Feuerwerk in der Silvesternacht
Silvesterknaller und -raketen rund ums Rathaus verboten
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper) mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen nur in der Zeit zwischen 18:00 Uhr am 31. Dezember
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration