Bremen hat im Bundesrat einer Initiative aus Hessen zugestimmt, um auch Profite von Komplizen bei Cum-Ex-Steuerbetrügereien konsequent einzuziehen. Nach aktueller Rechtslage können bisher nur die Investoren der Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich belangt werden, nicht aber diejenigen, die den Steuerbetrug mit Leerkäufen ermöglicht und ebenfalls von den Straftaten profitiert haben. Dies soll sich nun ändern, wenn der Bundestag der Gesetzesänderung zustimmt.