Eine kurze Mitteilung des Senats verkündete am 17. Oktober 1950 die Gründung eines gänzlich neuen Amtes in Bremen: Das Landesamt für Verfassungsschutz. Das Amt sollte künftig "(…) Nachrichten, Auskünfte und sonstige Unterlagen über Bestrebung auswerten, die eine Änderung (…) oder Störung der verfassungsmäßigen Ordnung zum Ziele" haben. Grund war die Sorge um die noch junge Demokratie.