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  • Gesetz zur gegenseitigen Wahrnehmung von Verwaltungszweigen zwischen der Freien Hansestadt Bremen (Land) und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (Ausführungsgesetz zu Artikel 149 Bremische Landesverfassung) vom 22. November 2022

Gesetz zur gegenseitigen Wahrnehmung von Verwaltungszweigen zwischen der Freien Hansestadt Bremen (Land) und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (Ausführungsgesetz zu Artikel 149 Bremische Landesverfassung)

Ausführungsgesetz zu Artikel 149 Bremische Landesverfassung

Fundstelle
Brem.GBl. 2022, 860
Abkürzung:
VerfArt149AG BR
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