Justizsenatorin Claudia Schilling bittet das Bundesverteidigungsministerium, im neuen Wehrdienst-Gesetz Polizei- und Justizvollzugsdienst gleich zu behandeln: Angehörige beider Berufe sollten im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Bisher gilt das nur für Polizisten. Doch beide Berufsgruppen seien gleichermaßen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Inneren unverzichtbar, begründet Schilling ihren Appell.