"Konversionsbehandlungen" können zu erheblichen gesundheitlichen Problemen bis hin zum Suizid führen. Sie sind bei unter 18-Jährigen und Personen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruhte, strafbar. Bereits für das Werben, Anbieten oder Vermitteln droht eine Geldbuße bis 30.000 Euro. Die Zuständigkeit für diese Bußgeldbußverfahren wurde nun per Verordnung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zugeordnet. Betroffene können sich bei der Behörde melden.