Die Grundsteuer-Reform ist rechtens. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Regelungen zur Bewertung von Grundstücken nach dem sogenannten Bundesmodell verfassungsgemäß sind. Das gilt insbesondere für den Ansatz der pauschalen Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und die Berücksichtigung der Bodenrichtwerte. Die Klagen von Immobilieneigentümern wurden abgewiesen. Finanzsenator Fecker begrüßt das Urteil, zumal Bremen die Grundsteuer-Reform aufkommensneutral umsetzt.