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Handlungsleitfaden zum Thema ,,Arbeitsschutz in Schwangerschaft und Stillzeit" erschienen

Damit ein freudiges Ereignis freudig bleibt...

Kurzbeschreibung

Wenn sich ein neues Leben ankündigt, ist die Freude bei der Mutter zunächst meist groß. Doch ist sie berufstätig, kann die neue Situation rasch zu weniger freudvollen Umständen führen, wenn der Arbeitgeber eine schwangere Arbeitnehmerin nicht mehr wie früher einsetzen kann, oder wenn er es nicht mehr will.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatskanzlei
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