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Hinweise zur Mitteilungsverordnung

Merkblatt

Hier gibt die Senatorin für Justiz und Verfassung Hinweise zur Mitteilungsverordnung. Fragen, die beantwortet werden, sind unter anderem: Welche Zahlungen sind mitzuteilen? Was gilt bei Zahlungen an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer? Welche Ausnahmen gibt es im Bereich der Justiz? Welche Daten werden erfasst?

Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Ansprechperson
Tel.: +49 421 3612458
Fax: +49 421 3612584
E-Mail: office@justiz.bremen.de
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