Sie sind hier:
-
Dokumente
- Hochwasserschutz geht vor – Stadtstrecke kann kommen
Hochwasserschutz geht vor – Stadtstrecke kann kommen
Staatsgerichtshof lehnt Volksbegehren ab
Kurzbeschreibung
Der Staatsgerichtshof hat heute (11. März 2024) bestätigt, dass ein Volksbegehren "zum Schutz der Platanen auf dem Neustädter Deich" nicht zulässig ist.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle