Die von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft im Dezember 2025 vereinbarten Entgelte des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Bremen sind nun allgemeinverbindlich. Sie gelten nach der Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger am 18. Juni 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 für alle Beschäftigten in der Branche.