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  • Abhängigkeit von Software- und Hardwareherstellern 2021

abgeschlossen Abhängigkeit von Software- und Hardwareherstellern 2021 (ID 172930)

Eingegangen am:27.10.2021
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Abhängigkeit von Software- und Hardwareherstellern 2021

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die "Informationstechnologie Strategie der Freien Hansestadt Bremen, 2014" benennt strategische IT-Ziele und zugehörige konkrete Maßnahmen, um das im genannten Dokument formulierte Zielbild der Bremer Verwaltung für das Jahr 2020 zu erreichen.

Unter anderem heißt es im Abschnitt V.9 IT-Sicherheit, dass eine Prüfung durchgeführt werden soll, ob Abhängigkeiten von Software- und Hardwareherstellern nachteilig für die Bremische Verwaltung sind und wie diese reduziert werden können.

Bitte senden Sie mir die Ergebnisse dieser Prüfung bzw. einen ggf. vorhandenen Bericht dazu zu.

In der Antwort auf eine identische Anfrage vom 30.10.2019 verwiesen Sie auf den Projektabschlussbericht eines zum 31.03.2021 endenden Projektes, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/abhangigkeit-von-software-und-hardwareherstellern/. Bitte senden Sie mir ggf. (auch) diesen Projektabschlussbericht zu.

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Information lag nicht vor