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abgeschlossen Amtsangemessene Alimentation (ID 316994)

Eingegangen am:17.02.2026
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Amtsangemessene Alimentation

Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gegenstand des Antrags ist die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation ab dem Jahr 2024, bezogen auf die amtsunabhängige Mindestversorgung. Maßgeblich ist folgende Fallkonstellation: wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzter Beamter, verheiratet (Ehepartner ohne eigenes Einkommen, z. B. in Elternzeit), zwei unterhaltsberechtigte Kinder.

Ich beantrage Zugang zu:
1. Berechnungen der Mindestversorgung 2024 für die o.g. Familienkonstellation.
2. Dokumentationen, ob in der oben genannten Konstellation das Mindestabstandsgebot laut Bundesverfassungsgericht gewahrt ist, einschließlich der jeweiligen Begründung für eine ggfs. etwaige Unterschreitung
3. Unterlagen zu etwaigen Anpassungsüberlegungen oder -planungen hinsichtlich der Mindestversorgung.

Ich gehe davon aus, dass es sich um bereits vorhandene Informationen im Rahmen der Fürsorgepflicht handelt und die Erteilung daher keinen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht, weshalb ich von einer einfachen kostenfreien Auskunft ausgehe.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG)

Sehr geehrte*r [...],

Ihr Antrag nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) ist bei mir eingegangen. Er wird wie folgt beantwortet:

Nach § 1 BremIFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und auf Veröffentlichung der Informationen nach § 11 dieses Gesetzes. Der Anspruch richtet sich auf bereits in unseren Akten vorhandene Informationen.

Berechnungen einer Mindestversorgung im Hinblick auf die von Ihnen dargelegte Familienkonstellation liegen uns nicht vor. Bitte wenden Sie sich dafür an die für Sie zuständige Dienststelle. Zu den gesetzlichen Grundlagen verweise ich auf die Vorschriften des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie des Bremischen Besoldungsgesetzes. Diese Landesgesetze sind im Transparenzportal Bremen (https://www.transparenz.bremen.de/transparenzportal-bremen-1459) veröffentlicht und dort abrufbar.

Zu der Frage, ob die derzeitige Ausgestaltung der Beamtenversorgungsbezüge und somit auch der Mindestversorgung im Land Bremen den Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes entspricht, steht noch eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus. Diese bleibt abzuwarten, so dass uns derzeit auch zu Ihren weiteren Fragen keine Informationen vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
[...]

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]