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abgeschlossen Anfragen zu Handelsabkommen (ID 101502)

Eingegangen am:03.05.2017
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anfragen zu Handelsabkommen

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

* Wurde Ihre Behörde bezüglich der Auswirkungen von CETA und TiSA und TTIP für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von der Landesregierung befragt? Wenn ja bei welchen Anlässen und welcher Form? Bitte schicken Sie mir entsprechende Dokumente zu.
* Bitte schicken Sie mir den Kommunikationsverkehr zwischen Ihrer Behörde und anderen Landesbehörden bezüglich des CETA-, TTIP- und TiSA-Abkommens.
* Gab es diesbezüglich Kommunikation mit Bundesbehörden? Bitte schicken Sie mir entsprechende Dokument zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!



Bemerkung:

Es gibt in unserer Behörde keine der oben bezeichneten Vorgänge. Wir sind von der bremischen Landesregierung zu den genannten Handelsabkommen nicht befragt worden. Auch hat es zu den Abkommen keine sonstige Kommunikation von uns mit Landes- oder Bundesbehörden gegeben.
Eine Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten zu "Mehr Transparenz bei den Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP)!" vom 30. Juni 2015 greift dieses Thema auf.