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abgeschlossen Antrag auf Einsicht in die Unterlagen zur Baumpflanzung im Rahmen des Projekts "RE:SET – Renaturierung einer Hafenstadt" (ID 265887)

Eingegangen am:17.03.2025
Weitergereicht an zuständige Stelle am:18.03.2025
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Antrag auf Einsicht in die Unterlagen zur Baumpflanzung im Rahmen des Projekts "RE:SET – Renaturierung einer Hafenstadt"

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grundlage des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) beantrage ich hiermit die Einsicht in die Unterlagen zur Standortauswahl und Umsetzung der Baumpflanzungen im Rahmen des Projekts "RE:SET – Renaturierung einer Hafenstadt".

Ich bitte um Bereitstellung folgender Informationen:

Wurde bei der Planung der Baumpflanzungen sichergestellt, dass die Müllabfuhr sowie die Feuerwehrzufahrt zu den Kleingartengebieten weiterhin uneingeschränkt gewährleistet sind?

Eine Liste der geplanten und bereits umgesetzten Baumstandorte mit entsprechenden Lageplänen.

Die Kriterien und Bewertungsgrundlagen zur Auswahl der Baumstandorte.

Informationen zu möglichen Auswirkungen auf bestehende Parkflächen sowie entsprechende Ausgleichsmaßnahmen.

Gutachten oder Untersuchungen zur klimatischen Wirkung der Pflanzungen.

Ich bitte um Zusendung der Dokumente in elektronischer Form per E-Mail an [...] oder alternativ um Mitteilung, wie und wo ich die Unterlagen einsehen kann. Sollte die Bereitstellung mit Kosten verbunden sein, bitte ich um vorherige Information über die voraussichtlichen Gebühren.

Gemäß § 7 Absatz 5 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) sind Sie verpflichtet, über meinen Antrag unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21.04.2025 zu entscheiden.

Sollte mein Antrag ganz oder teilweise abgelehnt werden, bitte ich um eine schriftliche Begründung gemäß den Vorgaben des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG). Zudem bitte ich um eine Information über mögliche Rechtsmittel, die mir in einem solchen Fall zur Verfügung stehen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Anrede,

1. Wurde bei der Planung der Baumpflanzungen sichergestellt, dass die Müllabfuhr sowie die Feuerwehrzufahrt zu den Kleingartengebieten weiterhin uneingeschränkt gewährleistet sind?
Antwort: Die Belange der Rettungssicherheit sowie der Müllentsorgung wurden auf Grundlage der geltenden Richtlinien berücksichtigt.

2. Eine Liste der geplanten und bereits umgesetzten Baumstandorte mit entsprechenden Lageplänen.
Antwort: siehe Pläne

3. Die Kriterien und Bewertungsgrundlagen zur Auswahl der Baumstandorte.
Antwort: Siehe cloud

4. Informationen zu möglichen Auswirkungen auf bestehende Parkflächen sowie entsprechende Ausgleichsmaßnahmen.
Antwort: Bauliche Anlagen für den ruhenden Verkehr, Stellplätze, wurden nur in geringen Maße für die Herstellung von Bauminseln herangezogen. Die Auswirkungen auf das Stellplatzangebot sind hier zu vernachlässigen, da dies auch einer Anpassung an die Festsetzungen des Stellplatzortsgesetzes entspricht. Weitestgehend wurden für die Bauminseln Standorte am Fahrbahnrand gewählt, an denen das Parken zwar erlaubt ist, aber die Örtlichkeit nicht für das Parken baulich hergestellt wurde.

5. Gutachten oder Untersuchungen zur klimatischen Wirkung der Pflanzungen.
Antwort: Siehe cloud

6. Wurde für die Beschattung auch die vorhanden Bäume auf den anliegenden Grundstücken berücksichtigt?
Antwort: Für die Beschattung der Straße wird hauptsächlich der Verkehrsraum angeschaut und berücksichtigt.

7. Warum wurden keine Bäume auf der Seite der Stadt gepflanzt, obwohl diese ebenfalls Platz bietet?
Antwort: Alle Baumstandorte wurden hinsichtlich ihrer Machbarkeit geprüft. Einschränkungen ergaben sich durch im Untergrund vorhandene Leitung, freizuhaltende Ausfahrtsbereich sowie im Rahmen der Rettungssicherheit. Siehe Ausführungsplan.

8. Welche Rolle spielten wirtschaftliche Aspekte, wie Einsparungen bei der Gehwegreinigung, bei der Auswahl der Pflanzstandorte?
Antwort: keine

9. Wurde berücksichtigt, dass der Baum den Schwenkbereich einer Drehleiter nicht beeinträchtigt?
Antwort: Die Belange der Rettungssicherheit wurden berücksichtigt.

10. Gibt es Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall von Parkmöglichkeiten?
Antwort: Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge in den Fahrbahnen sind keine gesicherten Stellplätze. Sie müssen und werden nicht ausgeglichen.

Mit freundlichen Grüßen