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abgeschlossen Anzahl der erteilten Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter (ID 285877)

Eingegangen am:30.06.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anzahl der erteilten Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter

Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl der erteilten Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter im Land NAME seit dem Inkrafttreten des NotSanG am 01.01.2014

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!



Bemerkung:

Sehr geehrte/r ...,

nach Rückantwort der Schulen erhielten in Bremen und Bremerhaven 460 Personen seit 2014 den Abschluss Notfallsanitäter:in. Hierbei handelt es sich um Erlaubnisse nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung und um solche nach Durchführung der Ergänzungslehrgänge an folgenden Schulen: Arbeiter-Samariterbund, Fortbildungsinstitut Rettungsdienst, mebino-Rettungsdienstschule und Feuerwehr Bremerhaven.

Mit freundlichen Grüßen