Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:
Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke und Häuser in den Jahren 2019 - 2023 Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.
Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.
Sie können mir die Unterlagen gern in elektronischer Form per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte*r [...],
seit unserer Antwort vom 02.10.2023 sind keine Grundstücke hinzugekommen. Es wurde kein weiterer Verzicht erklärt, auch nicht im Jahre 2019.
Wir fügen unser Schreiben vom 2.10.2023 nochmals bei.
Mit freundlichen Grüßen
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