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in Bearbeitung Barrierefreiheit der Internetseite www.zukunft.bremen.de (ID 111262)

Eingegangen am:22.02.2018
Zuständige Stelle:Senatskanzlei
Status:In Bearbeitung
Titel:Barrierefreiheit der Internetseite www.zukunft.bremen.de

Barrierefreiheit in Bremen? Für einige Behörden ja, für andere nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter https://zukunft.bremen.de/ gibt es einen neuen Webauftritt, der nicht die Grundlagen der Barrierefreiheit erfüllt. Es gibt links einen Knopf, um Kontrast etc. zu verstellen. Dort gibt es auch eine "barrierefreie" Textversion. Aber die Grundlagen fehlen hier vollkommen: wo sind die Informationen in Gebärdensprache, wo die leichte Sprache? Eine barrierefreie Version? Wo leben wir denn? Die Oberfläche lässt sich überhaupt nicht mit der Tastatur bedienen, ich verliere immer den Fokus. Ich habe bei Bremen.de nachgefragt. Es soll Vorlagen für die Webauftritte der Verwaltung geben. Gelten die nur für bestimmte Behörden? Warum ist ein durchgängiges Angebot gleicher Qualität und gleicher Bedienbarkeit nicht möglich? Wer kümmert sich hier? Über eine Antwort wäre ich sehr happy.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Als zuständige Stelle wurde durch die ratsuchende Person der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen ausgewählt. Gemäß Impressum der genannten Internetseite ist die Senatskanzlei Herausgeberin. Der Landesbehindertenbeauftragte hat aus diesem Grund die Ressortzuständigkeit geändert und die Senatskanzlei über diesen Schritt informiert.
Dabei hat das Büro des Beauftragten auf die Bremische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BremBITV) verwiesen. Danach sind auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebots einer Behörde im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 des BremBGG gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen: Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.