Sehr geehrte Frau C.,
die Bundesrepublik Deutschland hat das OECD-Abkommen gegen Korruption unterzeichnet. Damit ist es verpflichtet, die OECD über die Strafverfolgung von Korruption zu unterrichten.
Zu diesem Zweck berichtet das Bundesland Bremen jährlich an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucher über Justizverfahren etwa nach Strafgesetzbuch § 334 ff. bzw. wegen Untreue, Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Auslandsbestechung.
Ich möchte Sie bitten, mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz Bremen mir die folgenden Dokumente zukommen zu lassen.
– die Berichte über die genannten Verfahren im Bundesland Bremen an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucher zur weiteren Berichterstattung an die “Working Group on Bribery” der OECD für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand, die gebührenfrei erteilt werden kann. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich darum, mir dies unter Nennung der zu erwartenden Höhe der Gebühren vorab mitzuteilen. Evtl. personenbezogene Daten bitte ich zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren zu schwärzen.
Ich bitte zudem darum, die sich anschließende Kommunikation per E-Mail zu führen, nach Möglichkeit auch die Übersendung der beantragten Informationen per E-Mail vorzunehmen und meinen Antrag, sollten Sie für diesen nicht zuständig sein, an die zuständige informationspflichtige Stelle weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr R.,
unserer Kenntnis nach wurden Ihnen die anonymisierten Daten, die Sie im November 2020 angefragt hatten, damals über das Bundesministerium für Justiz (BMJ) zugeliefert, sodass diese Ihnen bereits vorliegen. In diesem Sinne verweisen wir auf Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) § 9 Abs. 3. Für die entsprechenden Daten aus 2020 und folgende wenden Sie sich bitte ebenfalls an das BMJ.
Beste Grüße