Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie als zuständige Gewerbeaufsicht des Landes Bremen mit der Bitte um Prüfung und geeignete Maßnahmen wegen wiederkehrender, aus meiner Sicht unzulässiger Lärmeinwirkungen (insbesondere tieffrequente Bässe/Körperschall), die mutmaßlich vom Gastronomiebetrieb „Rioniart“, An der Weide 27, 28195 Bremen, ausgehen. Betreiberin ist nach meinem Kenntnisstand (...).
Betroffener/Absender:
(...)
Sachverhalt (Kurzbeschreibung):
Seit August 2025 kommt es in meiner Wohnung wiederholt zu deutlich wahrnehmbaren Bassgeräuschen und Vibrationen, wohnungsweit in allen Räumen, mit spürbarem Körperschall (Vibrationen im Boden) und klappernden Gegenständen in Schränken/Regalen. Teils ist auch Musik klar hörbar. Die Beeinträchtigungen treten regelmäßig in den Abend- und Nachtstunden auf und dauern häufig bis mindestens 00:00–01:00 Uhr an; in einzelnen Fällen deutlich länger. Exemplarisch verweise ich auf folgende protokollierte Nächte:
Ein vollständiges Lärmprotokoll (mit weiteren Daten/Zeiten) füge ich diesem Schreiben bei.
Ich bitte um
1. Überprüfung der Lärmsituation (insbesondere tieffrequenter Bass/Körperschall) und der Einhaltung der für den Betrieb geltenden Vorgaben,
2. geeignete Anordnungen/Maßnahmen gegenüber dem Betrieb, damit die Lärmeinwirkungen in den Abend- und Nachtstunden dauerhaft unterbleiben bzw. auf ein zulässiges Maß reduziert werden,
3. eine Rückmeldung, ob für das weitere Verfahren zusätzliche Unterlagen (z. B. weitere Messungen, Zeug:innenangaben, Betreiberkontakt) erforderlich sind.
Hinweise:
Weitere Zeug:innen können die Beeinträchtigungen voraussichtlich bestätigen. Ich werde diese, falls benötigt, um Erlaubnis zur Weitergabe von Kontaktdaten bitten.
Zusätzlich beantrage ich Informationszugang nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) zu dem Betrieb „Rioniart“.
Ich bitte um Auskunft und, soweit vorhanden, Übersendung/Kopie (ggf. mit Schwärzung personenbezogener Daten) der folgenden Informationen/Dokumente:
1. Welche Betriebsgenehmigung(en)/Erlaubnisse liegen für den Betrieb vor (insbesondere gaststättenrechtliche Erlaubnis, ggf. Erlaubnisse für Veranstaltungen)?
2. Welche Nebenbestimmungen/Auflagen sind darin enthalten, insbesondere zu
3. Sofern einschlägig: Welche immissionsschutzrechtlichen Unterlagen liegen vor (z. B. Beschwerden, Messungen, Anordnungen, Auflagen, Schriftwechsel mit dem Betrieb) mit Bezug auf Gewerbelärm?
Begründung / berechtigtes Interesse:
Ich bin Anwohner (...) und führe ein Lärmprotokoll zu wiederkehrenden, in meiner Wohnung deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten Bass- und Musikimmissionen, die ich dem genannten Betrieb zuordne. Die Informationen benötige ich zur Prüfung und Wahrnehmung meiner Rechte als Nachbar (u. a. zur Klärung, welche Auflagen/Beschränkungen für den Betrieb gelten und ob diese eingehalten werden).
Bitte informieren Sie mich vorab über ggf. anfallende Gebühren und geben Sie mir die Möglichkeit, den Antrag ggf. einzugrenzen. Sollten Sie nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle oder um einen entsprechenden Hinweis.
Für Rückfragen stehe ich unter den oben genannten Kontaktdaten oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
10.02.2026
Ihr Antrag vom 10.01.2026 nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG)
Sehr geehrte:r (...),
Ihre mit o.g. Antrag gestellten Fragen beantworten wir Ihnen nach dem BremIFG wie folgt:
Frage 1
Welche Betriebsgenehmigung(en)/Erlaubnisse liegen für den Betrieb vor (insbesondere gaststättenrechtliche Erlaubnis, ggf. Erlaubnisse für Veranstaltungen)?
Die Betreibergesellschaft des Betriebes An der Weide 27 „Rioniart“ ist im Besitz einer Personenerlaubnis nach § 2 Absatz 1 des Bremischen Gaststättengesetzes. Mit dieser Erlaubnis erhält die Betreibergesellschaft die Erlaubnis im Geltungsbereich des Bremischen Gaststättengesetzes alkoholische Getränke im Gaststättengewerbe auszuschenken.
Ob weitere Erlaubnisse von anderen Ressorts vorliegen, ist hier nicht bekannt.
Frage 2
Welche Nebenbestimmungen/Auflagen sind darin enthalten, insbesondere zu
Die Erlaubnis nach dem Bremischen Gaststättengesetz enthält keine solche Auflagen.
Eine generelle Sperrzeit für Gaststätten gibt es in Bremen nicht.
Ob mögliche Erlaubnisse von anderen Ressorts solche Nebenbestimmungen/Auflagen enthalten, ist hier nicht bekannt.
Frage 3
Sofern einschlägig: Welche immissionsschutzrechtlichen Unterlagen liegen vor (z. B. Beschwerden, Messungen, Anordnungen, Auflagen, Schriftwechsel mit dem Betrieb) mit Bezug auf Gewerbelärm?
Hierzu liegen uns keine Informationen vor.
Die Gewährung des Zugangs zu den von Ihnen gewünschten Informationen erfolgt gebührenfrei (§ 10 Absatz 1 Satz 1 BremIFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (InfFrGebVO) und Teil A Ziffer 2. des dem InfFrGebVO anliegenden Kostenverzeichnisses).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)
Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.