An das
Senator für Finanzen
Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – hier: dienstliche Nutzung von Browsern, Suchmaschinen und sogenannter Künstlicher Intelligenz
Berlin, den 09.12.2025
Sehr geehrter Herr Senator [...],
die Ihnen unterstellten Beamten und Angestellten nutzen das Internet und damit Browser, Suchmaschinen, ggf. auch sogenannte Künstliche Intelligenz, als digitale Informationsquelle.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das Ministerium gem. § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf,
Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren und alle vorhandenen Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen zu den nachfolgenden Fragen:
1. Welche Suchmaschine, welcher Browser und welches Angebot der Künstlichen Intelligenz ("Dienste") sind auf dienstlichen Computern und dienstlichen mobilen Endgeräten des Ministeriums und nachgestellten Behörden voreingestellt?
2. Nach welchen Kriterien wurde über Voreinstellungen und Zulassung entschieden?
3. Wer entscheidet darüber, welche Angebote bei diesen Diensten voreingestellt werden und wie diese zu nutzen sind?
4. Welche Regelungen und Dienstanweisungen bestehen zur dienstlichen Nutzung dieser Dienste?
5. Welche Daten werden zur Nutzung dieser Dienste durch das Ministerium oder nachgestellte Behörden erhoben?
Nach § 7 Abs. 5 IFG sind die erbetenen Information dem Antragsteller [...] unverzüglich zugänglich zu machen, wobei der Informationszugang innerhalb eines Monats erfolgen soll. Wir haben uns daher den 16. Januar 2026 für den spätesten Eingang Ihrer Antwort eingetragen.
Wir sind sicher, dass auch Sie und Ihr Haus vor dem Hintergrund der aktuellen Bemühungen um digitale Souveränität und eine Unterstützung europäischer Technologieanbieter ein Interesse daran haben, offenzulegen, wer nach welchen Kriterien entscheidet, ob und wie Angestellte, Beamtinnen und Beamte Ihres Ministeriums und nachgelagerter Behörden Browser, Suchmaschinen und Angebote sogenannter Künstlicher Intelligenz für ihre dienstliche Tätigkeit nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) vom 09.12.2025
Sehr geehrte*r [...],
Sie haben im Wortlaut gleiche Anträge auch an die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und die Senatskanzlei gerichtet. Diese wurden dem Senator für Finanzen zu einheitlichen Beantwortung weitergeleitet.
Als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie die Antwort des Senators für Finanzen. Sie können der Antwort entnehmen, dass hinsichtlich der zugeordneten Dienststellen doch Unterscheide bestehen. Dem Senator für Finanzen ist nicht bekannt, welche anderen Ressorts zugeordnete Dienststellen den Bremer BASIS und welche den SIS Arbeitsplatz nutzen. Sollten Sie diese Information benötigen, geben Sie mir bitte einen Hinweis. Ich werde die Frage dann an die benannten Ressorts zur Beantwortungen zurückgeben.
Der beigefügten Antwort des Senators für Finanzen können Sie zudem entnehmen, dass Informationen zu Immobilien Bremen nicht enthalten sind. Ich habe die Fragen diesbezüglich heute an Immobilien Bremen weitergeleitet und um direkte Beantwortung an Sie gebeten. Insoweit bitte ich noch um etwas Geduld.
Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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