22.07.2025
Betreff: Antrag auf Akteneinsicht nach § 1 Abs. 1 BremIFG - Bremer Weihnachtsmarkt
Mitteilungen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich gemäß § 1 Abs. 1 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) einen Antrag auf Einsicht in die Vertragsunterlagen der Ausschreibungen für den Sicherheitsdienst für den Bremer Weihnachtsmarkt aus den Jahren 2022, 2023 und 2024.
Ich verweise auf § 6b BremIFG sowie auf die Regelungen in den Ergänzenden Teilnahmebedingungen der Freien Hansestadt Bremen (212HB), die eine Veröffentlichungspflicht für Verträge ab einem Auftragswert von 50.000 Euro vorsehen. Da ich nicht sicher bin, ob der Auftragswert der Ausschreibungen diese Grenze überschritten hat, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung, falls dies nicht der Fall sein sollte. Ich gehe jedoch stark davon aus, dass die Grenze überschritten wurde.
Gemäß § 7 Abs. 6 BremIFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats, zugänglich zu machen. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Zusätzlich zu den Vertragsunterlagen bitte ich um Einsicht in alle Angebote, die in die engere Wahl gekommen sind. Ich bin mir bewusst, dass hierbei möglicherweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§ 6 BremIFG) oder personenbezogene Daten (§ 5 BremIFG) betroffen sein könnten. Ich bitte Sie daher, diese Informationen entsprechend zu anonymisieren oder zu schwärzen, soweit dies erforderlich ist.
Sollte Ihre Behörde für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.