Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bitte ich um die Übermittlung folgender Informationen für das Bundesland Bremen:
Steuereinnahmen:
Monatliche Steuereinnahmen (direkte und indirekte Steuern, soweit verfügbar) von Staatsbürgern aus den Ländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ab dem Jahr 2015.
Falls monatliche Daten nicht verfügbar sind, bitte ich um die jährlichen Steuereinnahmen für die genannten Länder.
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Bitte stellen Sie die Daten in einer strukturierten Form (z. B. Tabelle oder CSV-Format) zur Verfügung, um eine einfache Auswertung zu ermöglichen. Sollten bestimmte Daten nicht verfügbar sein, bitte ich um eine kurze Erläuterung der Gründe sowie um die Bereitstellung der nächstverfügbaren Daten (z. B. aggregierte oder jährliche Daten statt monatlicher). Ich bitte um Antwort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemäß § 7 IFG. Sollten Gebühren für die Bearbeitung der Anfrage anfallen, bitte ich um eine Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bitte senden Sie die Antwort an folgende Adresse:
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Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG)
Sehr geehrte*r [...],
Sie baten im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um die Übermittlung folgender Informationen für das Bundesland Bremen:
1. Steuereinnahmen
• Monatliche Steuereinnahmen (direkte und - indirekte Steuern, soweit verfügbar) von Staatsbürgern aus den Ländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ab dem Jahr 2015.
• Falls monatliche Daten nicht verfügbar sind, um die jährlichen Steuereinnahmen für die genannten Länder ab 2015.
Hierzu erhalten Sie folgende Antwort:
Die angeforderten Informationen liegen nicht vor, da es sich bei dem Datenmerkmal (Staatsangehörigkeit) um eine Information handelt, die für die Besteuerung – anders als z. B. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt einer natürlichen Person – keine Relevanz hat. Das Merkmal der Staatsangehörigkeit wird daher in steuerlichen Verfahren auch nicht abgefragt.
Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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