Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100g StPO für 2024
- Jahresübersicht zu Maßnahmen nach § 100g StPO für 2023
Die genannten Dokumente sind gemäß §101b Abs. 5 StPO jährlich bis zum 30.06 durch die Länder an das Bundesjustizministerium zu übermitteln. Ich gehe davon aus durch Sie, falls dies durch eine andere Behörde erfolgt bitte ich um Weiterleitung. In OpenData-Portalen wurde ich zu den angeforderten Dokumenten leider bisher nicht fündig.
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Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben mit unten stehender Mail vom 8. Januar 2026 einen Antrag mit Verweis auf das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) gestellt, mit dem Sie um die Jahresübersichten zu Maßnahmen nach § 100g StPO für die Jahre 2023 und 2024 bitten.
Anliegend erhalten Sie die beiden gewünschten Jahresübersichten für die Freie Hansestadt Bremen als PDF-Dateien.
Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 BremIFG gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Mit freundlichen Grüßen
HINWEIS: Die Daten sind im Transparenzportal abrufbar - Suchbegriff z. B. "Maßnahmen nach § 100g StPO". Aus technischen Gründen kann hier nur ein Dokument verlinkt werden.