Gesendet von [...] Datum 28.09.2025
Der Senator für Finanzen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:
Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke und Häuser in den Jahren-2023 Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.
Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke und Wohnungen handelt.
Sie können mir die Unterlagen gern in elektronischer Form per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.
Vielen Dank im Voraus!
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Ihr Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) vom 29.09.2025
Sehr geehrte*r [...],
uns erreichte Ihre Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG). Sie baten um Auskunft, für welche Grundstücke und Häuser in 2023 ein Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass der Senator für Finanzen im Jahr 2023 keinen Verzicht auf ein Aneignungsrecht gem. § 928 Abs.2 BGB erklärt hat.
Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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