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abgeschlossen Nutzung der Gelder durch Bikesharing-"Steuer" (ID 117977)

Eingegangen am:11.06.2018
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Nutzung der Gelder durch Bikesharing-"Steuer"

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Publikation "buten un binnen" berichtet, dass sich Bikesharing-Anbieter die in Bremen vor kurzem angefangen haben wieder zurückziehen, da eine "Steuer" von 1€ pro Fahrrad und Monat erhoben würde.
(Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/fahrraeder-leihen-und-leasen100.html)

Wofür soll das Geld welches durch diese "Steuer" eingenommen wird verwendet werden?
Was sprach gegen eine Kreuzfinanzierung aus Überschüssen anderer Steuergelder?
Warum muss ein lokaler Ansprechpartner vorhanden sein? Ist es nicht auch möglich dass z.B. ein chinesisches Unternehmen verschiedene deutsche Fahrradhändler mit der Instandhaltung von Bikesharing-Rädern beauftragt?

So wie es aussieht wird sich mit den Vorgaben die gesetzt wurden auch bis auf weiteres meiner Vermutung nach kein Bikesharing-Anbieter in Bremen niederlassen, was wiederum dem Fortschritt und damit dem Ansehen von Bremen als Bundesland schadet.
Die Vorgaben für Bikesharing verhindern meines Erachtens vollständig die unübersehbare Globalisierung ohne die auch in Zukunft viele solcher Projekte nicht möglich sind.

Ich möchte Sie hiermit informieren dass diese Frage und Ihre Antwort direkt auf fragdenstaat.de veröffentlicht wird. Ist eine öffentliche Antwort nicht möglich bitte ich um Nennung eines plausiblen Grunds.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen