Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, aufgeschlüsselt nach Datum, Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dem jeweiligen Anlass der Termine zwischen Vertretern der ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation und Ihrer Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Ihr Antrag nach dem BremIFG vom 14.01.2025 - Termine mit Vertretern der init AG
Sehr geehrte*r [...],
die Behörde des Senators für Finanzen in Bremen (SF) beauftragt den Zentralen IT Dienstleister "Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts". Diese Anstalt des öffentlichen Rechts haben das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg mit Inkrafttreten des Dataport-Staatsvertrages zum 1. Januar 2004 errichtet und die Freie Hansestadt Bremen (Land) ist zum 1. Januar 2006 als (Mit-) Trägerin beigetreten. Dataport erbringt für die öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer Leistungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechniken als integraler Bestandteil des Verwaltungshandelns. Sie fungiert insbesondere als zentrale IT-Dienstleisterin. SF muss aufgrund der VVBesch (Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen) und des Gesetzes zur Gewährleistung der digitalen Souveränität der Freien Hansestadt Bremen seinen IT Bedarf über Dataport decken.
Die ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation ist nicht Vertragspartner des SF. SF hat sämtliche Dienstleistungen ausschließlich über Dataport beauftragt und auch mit Dataport abgerechnet. Eine Gesamtübersicht über Termine mit Vertretern der ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation und SF liegt uns nicht vor. Ich muss Sie diesbezüglich an Dataport verweisen.
Sollten Sie zukünftig an einer Zusammenarbeit mit Dataport interessiert sein, wenden Sie sich bitte an Dataport. Sie finden die relevanten Informationen online: https://www.dataport.de/unternehmen/einkauf/
Unter folgenden Links finden Sie von mir benannte Verträge, Gesetze und Verwaltungsvorschriften:
1) Dataport-Staatsvertrag: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/dataport-staatsvertrag-vom-27-august-2003-153611?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
2) VVBesch: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verwaltungsvorschrift-fuer-die-beschaffung-der-freien-hansestadt-bremen-land-und-stadtgemeinde-bremen-vvbesch-131191?template=20_gp_ifg_meta_detail_d
3) Gesetz zur Gewährleistung der digitalen Souveränität der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-zur-gewaehrleistung-der-digitalen-souveraenitaet-der-freien-hansestadt-bremen-land-und-stadtgemeinde-vom-12-juli-2022-182468?template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Rechtsbehelfsbelehrung
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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