Sie sind hier:
  • Tierhaltung in Justizvollzugsanstalten

abgeschlossen Tierhaltung in Justizvollzugsanstalten (ID 319776)

Eingegangen am:16.03.2026
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Tierhaltung in Justizvollzugsanstalten

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der politischen Verantwortung für den Tierschutz möchte ich anfragen, wie die Haltungsbedingungen von Tieren in Justizvollzugsanstalten (JVAs) in Bremen überprüft und durchgesetzt werden. Es gibt wiederholt Berichte über tierschutzwidrige Praktiken wie Anbindehaltung und unzureichende Pflege von Tieren innerhalb der JVAs. Angesichts der bedeutenden politischen Verantwortung zur Wahrung des Tierschutzes ist es für mich von Interesse, ob solche Missstände systematisch erfasst und bekämpft werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
•        Welche politischen Initiativen gibt es derzeit, um die Tierhaltung in JVAs gesetzlich zu regeln und sicherzustellen, dass tierschutzgerechte Bedingungen eingehalten werden?
•        Gibt es konkrete Hinweise oder Berichte über Missstände bei der Tierhaltung in bestimmten Justizvollzugsanstalten, die dem Veterinäramt bekannt sind? Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
•        Welche politischen Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Qualität der Tierschutzinspektionen und die unabhängige Kontrolle in JVAs zu verbessern? Gibt es in diesem Bereich gesetzliche Reformen oder geplante Änderungen?
•        Welche politischen Verantwortlichkeiten werden den Ministerien und Behörden zugewiesen, um sicherzustellen, dass die in den JVAs gehaltenen Tiere artgerecht behandelt werden? Gibt es Vorschriften, die von den jeweiligen Ministerien und dem Gesetzgeber kontinuierlich überprüft und angepasst werden?
•        Welche politischen Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass die Schulung und Aufsicht der Gefangenen bei der Tierpflege den rechtlichen Tierschutzstandards entspricht?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und hoffe, dass Sie mir Auskunft darüber geben können, wie der Tierschutz in diesem sensiblen Bereich gesetzgeberisch verbessert wird.



Bemerkung:

Sehr geehrte/r (...),

nach Abstimmung mit dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) kann ich Ihre untenstehenden Fragen wie folgt beantworten:

Zu 1.
Antwort: Es gibt nach hiesiger Kenntnis keine politischen Initiativen - auch nicht in Bremen.

Zu 2.
Antwort: Im Land Bremen gibt es keine konkreten Hinweise oder Berichte über Missstände in der JVA.

Zu 3.
Antwort: Es sind keine politischen Maßnahmen und Rechtsetzungsverfahren bekannt.

Zu 4.  
Antwort: Einschlägig ist das Tierschutzrecht. Die Überwachung liegt grundsätzlich bei den für Tierschutz zuständigen Veterinärämtern.

Zu 5.  
Antwort: Politische Planungen sind nicht  bekannt. Die Tierpflege findet hier unter Aufsicht langjähriger und dafür verantwortlicher Justizvollzugsangestellter statt. Zugang zu den Tieren gibt es hier nur für ausgewählte Personen.