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abgeschlossen Waffen- und Munitionslieferungen über Häfen im Land Bremen nach Israel (ID 282113)

Eingegangen am:13.06.2025
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Waffen- und Munitionslieferungen über Häfen im Land Bremen nach Israel

Sehr geehrte Senatorin Vogt, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich schriftliche Auskunft zu folgenden Fragen:

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bremer Landesregierung seit dem 7. Oktober 2023 Waffen- und Munitionsexporte mit dem Empfängerland Israel über Häfen im Land Bremen durchgeführt (nach Kenntnis bitte nach Hafen, Monat und Jahr, gelieferten Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern, Herstellern und Verkaufswerten aufschlüsseln)?

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremlFG)

Guten Tag [...],

hiermit ergeht folgender Bescheid:

1 Ihren Antrag auf Informationszugang lehne ich ab.
2 Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben.

Begründung
1.
Mit Ihrem Antrag, mit Eingangsbestätigung vom 17.06.2025, begehren Sie von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation die schriftliche Auskunft der folgenden Informationen:
"In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bremer Landesregierung seit dem 7. Oktober 2023 Waffen- und Munitionsexporte mit dem Empfängerland Israel über Häfen im Land Bremen durchgeführt (nach Kenntnis bitte nach Hafen, Monat und Jahr, gelieferten Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern, Herstellern und Verkaufswerten aufschlüsseln)?"
II.
Zu Ziffer 1
Gemäß§ 3 Nr. 5 BremlFG i.V.m §§ 7 Absatz 2 Satz 1, 2 Nr. 1 und§ 7 Absatz 3 Satz 12. Halbsatz BremlFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang, wenn die Informationen im Zuständigkeitsbereich der Behörde liegen, bei ihr bereits bestehen, und deren Beschaffung keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfordert.
Die Informationen zu „Waffen- und Munitionsexporten nach Israel über Häfen im Land Bremen", aufgeschlüsselt nach Hafen, Monat, Jahr, gelieferten Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern, Herstellern und Verkaufswerten, liegen in der beantragten Art nicht vor oder wären nur spekulativ und mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu beschaffen.
Zu Ziffer 2
Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 10 BremlFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz.

Ihr Recht
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erhoben werden.

Hinweise
Sie können gemäß§ 13 Absatz 1 BremlFG der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, anrufen. Beachten Sie, dass eine Anrufung des Landesbeauftragten keine Auswirkungen auf die Rechtsbehelfsfrist hat.
Mehr Informationen zu Dienstleistungen und zur Verwaltung erhalten Sie unter der Telefonnummer:
+ 49 421 361-0 und unter den folgenden beiden Webseiten:
www.transparenz.bremen.de und www.service.bremen.de.

Ihre Daten
Informationen zu Ihren Datenschutz-Rechten sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Webseite: Datenschutzerklärung - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation